Verkaufsmobile

Verkaufsmobile wie Eiswagen, Imbissstände, Imbisswagen, Food-Trucks usw. - Gastrolupe-Hintergrundinfos

Imbisswagen kommen oftmals im städtischen Straßenhandel sowie auf Wochen- und Jahrmärkten zum Einsatz. Diese können auch meist für private und B2B-Veranstaltungen angemietet, engagiert oder – nach vorheriger Genehmigung – an viel besuchten Orten aufgestellt werden. Sie sollten bei Energie und Wassertechnik weitgehend autark sein, denn nur selten können vorhandene Anschlüsse Vorort genutzt werden. Die kleineren Ausführungen, z. B. Hot-Dog-Karren, sind häufig allseitig offen und müssen gezogen oder geschoben werden. Die größeren sind in der Regel motorisiert und meist nur einseitig hin offen. Da die Speisen mehrheitlich vorbereitet sind, beträgt die Dauer der Speiseausgabe in unserer modernen Zeit in der Regel nur wenige Minuten.

Eine spezialisierte Sonderform des Imbisswagens ist der Eiswagen.

Geschichte vom mobilen Essen

Je nach Historiker werden die erstmalige Zubereitung und der Verkauf von Fruchtsäften und Speisen auf beweglichen Karren in der griechisch-römischen Antike angesiedelt. Andere Spezialisten verorten die ersten Mobilküchen in der Straßenküchentradition Asiens. Global waren Verpflegungswagen der Feldküchen im Tross von Armeen zu finden. In den USA spielt auch die Tradition von Viehtrecks, Cowboys, Holzfällern etc. eine gewichtige Rolle, sowie beim Bau von Eisenbahnlinien mussten die Arbeiter fernab der Heimat und Städten täglich mit Nahrung versorgt werden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden mancherorts ausrangierte Straßenbahnwagen zu Imbissfahrzeugen umgebaut.

Vor allem seit den 1980er Jahren erlebt mobiles Essen in vielen Orten der Welt eine Blütezeit – beispielsweise in New York City, wo sie inzwischen wegen der Zeit- und Geldersparnis eine ernstzunehmende Konkurrenz für Restaurants darstellen.

Wurde bis ins 20. Jahrhundert vornehmlich Fastfood wie Bratwurst, Grillhähnchen, Hot Dogs und Pommes frites angeboten, haben sich auch Teile der mobilen Gastronomie dem Allgemein-Trend nach gesünderem Essen angepasst und spezialisieren sich zunehmend auf höherwertige, oft fleischlose und ausgefallene Speisen oder einfache regionale Spezialitäten. Diese Trendsetter haben zum Teil ausgefeilte Marketingstrategien und werden auch im deutschsprachigen Raum zur Unterscheidung von herkömmlichen Imbisswagen häufig als Food-Trucks bezeichnet.

Gesetzliche Regelungen im D/A/CH-Raum

Für den Betrieb mobiler Imbisse sind lebensmittel- und gewerberechtliche sowie gegebenenfalls weitere Regelungen zu beachten, die sich in den einzelnen Staaten unterscheiden. Für größere Imbisswagen, sowohl Anhänger als auch Selbstfahrer, gelten die allgemeinen Regeln der jeweiligen Landes-Straßenverkehrsordnung. Für die kurzzeitige oder längerfristige Aufstellung von Imbisswagen ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers und/oder der Behörden erforderlich.

In Deutschland ist das einschlägige Gaststättenrecht Ländersache; bundesweit ist unter anderem ein Gewerbeschein erforderlich. Eine mobile Einrichtung darf nicht in eine festinstallierte Imbissbude umgewandelt werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben weitere Regeln für den Betrieb von Imbisswagen erlassen. Informieren Sie sich also am besten direkt bei Ihrer Gemeinde- / Stadtverwaltung.

Im Schweizer Kanton Freiburg unterliegen Imbisswagen, anders als ortsfeste Gastronomen, nicht dem Gesetz über öffentliche Gaststätten.

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